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Beschleunigte Grundqualifikation ( 95 ) nach BKrFQG

Inhalt

um den Fahrerqualifizierungsnachweis Schlüsselzahl 95 im Führerschein zu erhalten

Zielgruppe / Voraussetzung

  • Mindestalter 18 / 21 Jahre

  • Nachweis der Gesundheitlichen Eignung -ärztliche Bescheinigung & augenärztliches Zeugnis oder Gutachten

  • keine nennenswerten Eintragungen im Verkehrszentralregister (KBA)

  • Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich – siehe Maßnahme / Maßnahme

Inhalt :

Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten inkl. der dazugehörigen Lehrmaterialien (140 Zeitstunden - Unterricht zu je 60 min, enthalten 10 fahrpraktische Stunden zu je 60 Min.)
 

78 Stunden - Basiswissen Lkw/Bus
Basiswissen Lkw / Bus behandelt alle Kenntnisbereiche der Anlage 1 der Berufskraftfahrer- Qualifikationsverordnung (BKrFQV), die Lkw- und Busfahrer gleichermaßen betreffen und in denen die Verordnung nicht differenziert.
im Detail:

  • Technische Ausstattung und Fahrphysik

  • Optimale Nutzung der kinematischen Kette

  • Sozialvorschriften

  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

  • Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer

  • Gesundheitsschäden vorbeugen

  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung

  • Verhalten in Notfällen

52 Stunden - Spezialwissen Lkw

Spezialwissen Lkw behandelt alle Kenntnisbereiche der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV), die speziell für den Güterverkehr von Bedeutung sind.
im Detail:

  • Gewährleistung der Sicherheit der Ladung

  • Kenntnis der Vorschriften im Güterverkehr

  • Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt

  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung

10 fahrpraktische Stunden auf Lkw

Ziele:

  • Die Teilnehmer/-innen erwerben Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie befähigen, in der Transportbranche zu arbeiten

Methoden:

  • Lehrgespräch

  • Einzel- und Gruppenarbeit

Lehrmaterial:  Skripte

Teilnehmerzahl: Min. 8 Teilnehmer

Qualifizierungszeiten: Täglich 7 Stunden bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden ( 1UE = 60 Min.)

Dauer : 4 Wochen

Termin: individueller Einstieg nach Beratung und Absprache

Abschluss: Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei einer für den
Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und  Handelskammer.

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